Immobiliendetails

2-Zimmer-Souterrainwohnung (Nr.5) in Mehrfamilienhaus in ruhigem Wohngebiet in Erbach

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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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ImmoNr 24756_5
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Wohnung
Objekttyp Souterrain
PLZ 89155
Ort Erbach
Land Deutschland
Wohnfläche 37 m²
Anzahl Zimmer 2
Anzahl Schlafzimmer 1
Anzahl Badezimmer 1
Befeuerung Gas
Heizungsart Gasheizung
Etagenzahl 3
Stellplatzart Carport
Kaufpreis 55.000 €
Außen-Provision 3% des notariellen Kaufpreises zzgl. der ges. MwSt.
Währung
ImmoNr 24756_5 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Wohnung
Objekttyp Souterrain PLZ 89155
Ort Erbach Land Deutschland
Wohnfläche 37 m² Anzahl Zimmer 2
Anzahl Schlafzimmer 1 Anzahl Badezimmer 1
Befeuerung Gas Heizungsart Gasheizung
Etagenzahl 3 Stellplatzart Carport
Kaufpreis 55.000 € Außen-Provision 3% des notariellen Kaufpreises zzgl. der ges. MwSt.
Währung
Objektbeschreibung: Diese 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Souterrain eines Mehrfamilienhauses in einem attraktiven und ruhigen Wohngebiet in Erbach!
Energieausweis:
Baujahr 1993
Zustand Gepflegt
Energieausweis Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch 114,6 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis 19.03.2031
Baujahr lt. Energieausweis 1993
wesentlicher Energieträger Gas
Lage: Entdecken Sie Erbach, eine lebendige Stadt an der Albkante der Schwäbischen Alb! Mit seiner modernen Ausstattung und seiner strategischen Lage bietet Erbach ein attraktives Wohnumfeld für Familien, Pendler und Naturliebhaber gleichermaßen.

Erbach punktet mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur, die alles bietet, was man für ein komfortables Leben braucht - von Einkaufsmöglichkeiten über Schulen bis hin zu Freizeiteinrichtungen. Die Nähe zu größeren Städten wie Ulm und Stuttgart macht Erbach auch für Berufspendler äußerst attraktiv.

Die Umgebung von Erbach ist geprägt von sanften Hügeln, weiten Feldern und Wäldern, die zu erholsamen Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Hier findet man Ruhe und Erholung fernab vom Großstadtlärm.
Ausstattung: Diese ca. 37 qm große Räumlichkeit bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und zeichnet sich durch eine geschickte Raumaufteilung aus. Aufgrund ihrer Lage im Souterrain verfügt diese aktuell über eingeschränktes Tageslicht. Mit dem bereits genehmigten Bebauungsplan lässt sich dies durch erweiterte Lichtschächte und größere Fensterlächen optimieren.

Die Räumlichkeiten sind derzeit renovierungsbedürftig und bieten damit die perfekte Gelegenheit, eigene Ideen umzusetzen und den Wohnraum nach individuellen Vorstellungen zu gestalten.

Beim Betreten empfängt Sie ein kleiner Flur, der Platz für Ihre Garderobe bietet. Von hier aus gelangen Sie geradeaus in das kleine Badezimmer, welches mit Eckdusche, WC und Waschbecken ausgestattet ist.
Rechterhand befindet sich das Wohn-/Esszimmer, in dem zusätzlich noch eine Küchenzeile integriert werden kann.
Das daran anschließende Schlafzimmer rundet das Angebot ab.

Die Räumlichkeiten sind an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen.

Es liegt bereits eine Baugenehmigung für die Umsetzung eines Lichthofes im Bereich Küche/Wohnen, sowie die Genehmigung für einen weiteren Stellplatz vor. (siehe Grundriss: rote Kennzeichnung Neubau).
Sonstiges: Da wir ebenfalls im Bereich der Sondereigentumsverwaltung (Mietverwaltung) und WEG-Verwaltung (Hausverwaltung) tätig sind und Sie bei Ihren Umbauwünschen fachlich unterstützen können, weisen wir explizit darauf hin, dass die Räumlichkeiten im jetzigen Zustand zur Eigennutzung vorgesehen sind und zur Vermietung nach der Wohnflächenverordnung die Fensterflächen entsprechend der vorliegenden Baugenehmigung erweitert werden müssten.

Nach aktueller Teilungserklärung ist die Souterrain Wohnung von 1994 nur im Zusammenhang mit Souterrain Wohnung 4 und Wohnung 1 zu kaufen. Zudem greift diese hier beschriebene Souterrain Wohnung durch eine räumliche Erweiterung in die Teilungserklärung der Wohnung Nr. 2 ein, was durch den aktuellen Alleinbesitz der gesamten Immobilie nicht relevant ist, allerdings bei mehreren Eigentümern (WEG) dann zwingend einen notariellen Nachtrag in der Teilungserklärung fordert.

Sollten Sie Änderungen an der Teilungserklärung wünschen beraten wir Sie gerne als kompetenter Miet-und Hausverwalter und vereinbaren die notwendigen notariellen Änderungen an der Teilungserklärung für Sie mit dem Alleineigentümer!

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